In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch
Wichtig ist die Gebäudeversicherung für alle Eigenheimbesitzer und Vermieter. In den meisten Kantonen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Gebäude einen Wert von rund 5000 Franken übersteigt.
Aber auch ohne diese gesetzliche Vorschrift ist die finanzielle Absicherung Ihres Eigentums ratsam, denn im Schadensfall geht es nicht nur um Ihre eigenen Verluste. Auch den Schaden, der Mietern oder Nachbarn entsteht, müssen Sie unter Umständen tragen.
Aufgeschlüsselt: Regelungen nach Kantonen
In 19 von 26 Kantonen versichert eine staatliche Monopolversicherung die Gebäude, hier ist der Abschluss obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Uri, Schwyz und Obwalden. In diesen Kantonen ist die Gebäudeversicherung zwar vorgeschrieben, allerdings gibt es kein Angebot der staatlichen Monopolversicherung. Immobilienbesitzer haben hier stattdessen die freie Wahl zwischen mehreren privaten Anbietern. In den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden besteht dagegen gar keine Versicherungspflicht für Gebäude. Hier können Sie Ihre Immobilie allerdings freiwillig bei einem privaten Anbieter versichern.
Vorne Wasser, hinten Felsen: Neben Hochwasser gilt auch Steinschlag als Elementargefahr.
Vor welchen Schäden schützt die Gebäudeversicherung?
Mit einer Gebäudeversicherung sichern Sie Ihre Immobilie gegen Feuer und Elementargefahren ab. Was im Detail darunter fällt, regeln die jeweiligen Gebäudeversicherungen. Die Privatversicherer bieten in der Regel einen Basistarif an, der im Normalfall der Schadensdeckung der kantonalen Monopolversicherung entspricht.
Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus oder an einem Objekt, das auf dem Grundstück steht. Also auch für das Gartenhäuschen, den Geräteschuppen, die Garage oder den Carport.
Schäden am Inventar des Gebäudes sind durch die Versicherung allerdings nicht abgedeckt. In diesem Fall benötigen Sie eine Hausrat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung. Eine Ausnahme stellt das feste Inventar dar. Dazu zählen zum Beispiel Öfen, Heizungen, die Solaranlage, ja sogar die Einbauküche – sofern es sich um eine massgefertigte Küche handelt.
Was sind Elementarschäden?
Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch Naturgewalten hervorgerufen werden, unter anderem durch Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen oder, in entsprechenden Gebieten, Schneedruck, Schneerutsch oder Lawinen sowie Steinschlag und Erdrutsche. Ist Ihr Eigentum von einem solchen Elementarschaden betroffen, kommt die Gebäudeversicherung für die anstehenden Reparaturen auf – nötigenfalls auch für einen kompletten Wiederaufbau.
Welche Feuerschäden sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt?
In die Kategorie der Feuerschäden fallen Schäden, die durch Feuer, Rauch, Hitze oder Blitzschlag entstehen. Selbst bei Explosionen decken die Versicherungen ab.
Brände können unterschiedliche Gründe haben: eine Naturgewalt, ein technischer Defekt oder eine Unachtsamkeit. Tatsächlich gehen die meisten Brände in Häusern und Wohnungen auf menschliches Fehlverhalten zurück, oft entstehen sie am Herd in der Küche.
Nicht nur in der Küche, auch in den anderen Wohnräumen lauern Gefahren: Hier können beispielsweise Bügeleisen, Zigaretten oder Kerzen einen Brand verursachen. Bei einem Brand schauen die Versicherungen im Schadensfall meist genau hin. Ausgeschlossen als gedeckte Brandursache sind in der Regel Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Was zahlt die Versicherung tatsächlich im Schadensfall?
Gebäudeversicherungen versichern in der Regel zum Neuwert. Darunter ist der Kostenaufwand zu verstehen, der nötig wäre, um das Gebäude im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die kantonalen oder privaten Versicherungen erheben diesen Wert durch eine Schätzung des Gebäudes, die sie alle 12 bis 15 Monate vornehmen.
Einige Immobilien werden auch zum Zeitwert versichert. Dazu gehören Gebäude, die nicht den Bau- oder Brandschutzvorschriften entsprechen, oder bei denen der Gebäudewert unter 50 Prozent des Neuwerts fällt. Auch Gebäude, die aufgrund ihrer Bauweise oder ihrer Lage in eine hohe Gefahrenklasse eingestuft werden, werden oft nur zum Zeitwert versichert.
Alt neben neu: Ältere Gebäude, wie das rechts im Bild, können oft nur noch zum Zeitwert oder gar nur zum Abbruchwert versichert werden.
Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind oder aufgrund ihres Zustands nicht mehr nutzbar sind, werden zum Abbruchwert versichert, also zu der Summe, die nötig ist, um das Gebäude abzubrechen und zu entsorgen.
Welche Schäden sind nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Nicht alle Schäden sind über die kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch bei privaten Anbietern gehört manches nicht zum Standardschutz. Daher sollten Sie das Angebot immer genau prüfen.
Grundsätzlich sind als Ergänzung zur Basisdeckung weitere Absicherungen möglich – auch für Eigentümerinnen und Eigentümer in Kantonen mit staatlicher Monopolversicherung. Bei der kantonalen Feuer- und Elementarschadenversicherung sind beispielsweise Wasserschäden durch austretendes Leitungswasser nicht mitversichert.
Das betrifft beispielsweise Wasserschäden durch undichte Wasserleitungen, aus denen im schlimmsten Fall Wasser in das Mauerwerk dringt. Hier können Sie sich mit einer zusätzlichen Gebäudewasserversicherung absichern. Bei privaten Anbietern ist diese Option häufig im Basispaket inbegriffen, bei vielen kantonalen Versicherungen können Sie die Gebäudewasserversicherung zusätzlich abschliessen.
Schäden durch austretendes Leitungswasser deckt eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung ab.
Auch Erdbeben sind in der Regel in der kantonalen Gebäudeversicherung nicht inbegriffen, auch wenn es sich hier um Elementarereignisse handelt. Eine Ausnahme bildet der Kanton Zürich.
Schäden durch Vandalismus sind meist nicht im Paket der Gebäudeversicherungen integriert. Sei es ein Graffiti an der Hauswand oder die eingeschlagene Fensterscheibe, beides sollten Sie separat absichern.
Adressen der kantonalen Gebäudeversicherungen
Wir haben im Folgenden die Links zu den 19 kantonalen Versicherern aufgelistet:
- Aargauische Gebäudeversicherung
- Assekuranz Appenzell Ausserrhoden
- Gebäudeversicherung Bern
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt
- Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg
- glarnerSach
- Gebäudeversicherung Graubünden
- Gebäudeversicherung des Kantons Jura
- Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
- Gebäudeversicherung des Kantons Neuenburg
- Nidwaldner Sachversicherung
- Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen GVA
- Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen
- Solothurnische Gebäudeversicherung SGV
- Gebäudeversicherung Thurgau
- Gebäudeversicherung des Kantons Waadt
- Gebäudeversicherung Zug
- Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ
Fazit: Mit einer Gebäudeversicherung sind Sie geschützt
Es gibt einiges zu bedenken bei der Gebäudeversicherung. Aber mithilfe unserer Tipps können Sie beruhigt sein, dass Sie zumindest vor den finanziellen Folgen von Feuer, Wasser, Sturm und Hagel gut geschützt sind.